Rundschreiben Nr. 1 / 2014 – 10. Februar 2014 – Meldung und Überprüfung der Elektro- und Blitzschutzanlagen und Sonderhebemittel

Montag, 10. Februar 2014

Ab sofort müssen alle Elektro- und Blitzschutzanlagen beim INAIL gemeldet werden.

Die Meldung erfolgt mit Hilfe eines eigenen Formulars welches Sie in Anlage oder auf der Homepage des INAIL finden können. Dieses Formular kann vom Arbeitgeber oder vom Installateur der Anlage ausgefüllt und ans INAIL versendet werden. Für die Elektro- und Blitzschutzanlage müssen 2 getrennte Meldungen erstellt werden. Bei jeder Meldung muss eine Einzahlungsbestätigung in Höhe von 30 € und die Konformitätserklärung des Installateurs beigelegt werden.

Wenn keine Blitzschutzanlage installiert ist, so muss dafür keine INAIL-Meldung gemacht werden. Der rechnerische Nachweis gemäß CEI 81-10 (Erklärung über Eigenschutz) muss aber im Betrieb trotzdem aufliegen.

Wir weißen darauf hin, dass auch Elektroanlagen von Baustellen gemeldet werden müssen!

 

Überprüfung der Elektro- und Erdungsanlagen durch befähigte Prüfer

Die zwei- oder fünfjährige Überprüfung der Elektro- und Erdungsanlagen dürfen ab sofort nur mehr autorisierte und unabhängige Prüfer durchführen. In Anlage finden Sie dazu die nationale Liste der befähigten Prüfer, die Liste der befähigten Prüfer der Provinz Bozen ist derzeit noch in Ausarbeitung.

 

Meldung von Sonderhebemitteln

Bereits seit einiger Zeit müssen alle motorisierten Hebemittel für Lasten über 200 kg (Kräne) beim INAIL gemeldet und periodisch überprüft werden.
Folgende Sonderhebemittel sind ebenfalls melde- und überwachungspflichtig:

  • Hebebühnen
  • Selbstfahrende Wagen mit Teleskoparm (Manitou)
  • Bagger, welche als Hebemittel verwendet werden

Anlagen:

  • Anlage 1: Meldeformular für Elektro- und Blitzschutzanlagen (modello INAIL 462_Rev. 2)
  • Anlage 2: Nationale Liste der befähigten Prüfer (elenco organismi_VFR_Gen 2014)

Rundschreiben 1_FIDERAS Consulting_Februar 2014
Anlage 1 zu Rundschreiben 1_2014
Analge 2 zu Rundschreiben 1_2014