Rundschreiben 4_FIDERAS Consulting_September 2016
Mit Beschluss der Landesregierung vom 21. Juni 2016, Nr. 667 können wieder Ansuchen um Beiträge zur Förderung von Beratung, Ausbildung und Wissensvermittlung gestellt werden.
Die Anträge müssen auf den von der zuständigen Landesabteilung bereitgestellten Vordrucken abgefasst und durch eine einzige PEC-Mitteilung innerhalb 30. September des Jahres dem für den jeweiligen Sektor zuständigen Landesamt übermittelt werden. In jedem Fall muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens übermittelt werden, andernfalls wird er abgelehnt.
Förderungsfähig sind Vorhaben, die eng mit der betrieblichen Tätigkeit von Betrieben mit Standort in Südtirol zusammenhängen und sich direkt auf diese Betriebe auswirken.
Förderungsfähig sind Vorhaben zur Ausbildung, auch bei Vorhaben, die das antragstellende Unternehmen selbst organisiert. Die förderungsfähige Mindestausgabe je Antrag beträgt 2.000 €. Nicht gefördert werden gesetzlich vorgeschriebene Kurse.
Förderungsfähig sind auch Beratungen und Vorhaben zur Wissensvermittlung, die von Unternehmen, Freiberuflern oder Selbstständigen, von spezialisierten Beratungseinrichtungen, von Forschungseinrichtungen oder von Universitäten durchgeführt werden. Die förderungsfähige Mindestausgabe je Antrag beträgt 3.000 €.
Dazu zählen:
Die Ausgaben sind bis zu folgender Höchstgrenze pro Jahr und pro Unternehmen förderungsfähig:
Die Förderungen werden wie folgt gewährt:
Alle Details und Formulare finden Sie auf der Homepage: http://www.provinz.bz.it/wirtschaft/foerderungen/4634.asp
Nähere Informationen können direkt bei der Abteilung Wirtschaft eingeholt werden: http://www.provinz.bz.it/wirtschaft/default.asp