Rundschreiben Nr. 2 / 2013 – 21. März 2013 – Neuregelungen der spezifischen Ausbildungen von fahrbaren Arbeitsmitteln

Donnerstag, 21. März 2013

Laut dem Staat-Regionen-Abkommen vom 22. Februar 2012 gelten ab dem 12.03.2013 in Bezug auf Art.73, Absatz 5 des GvD 81/08 für Ausbildungen von Bedie-nern von fahrbaren Arbeitsmitteln folgende Neu- bzw. Übergangsregelungen.
Die Regelungen betreffen nicht nur alle Mitarbeiter in Unternehmen sondern auch alle Freiberufler und mitarbeitenden Familienmitglieder.

Rundschreiben-2_2013 FIDERAS-Consulting

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