Kinderspielplätze sind ein wichtiger Baustein in der Entwicklung von Kindern.
Durch das zur Verfügung stellen eines Spielplatzes mit konformen Spielgeräten leisten Sie einen wertvollen Beitrag für Kinder und Familien.
Zeitgleich übernehmen Sie auch Verantwortung und Pflichten. Laut dem Zivilgesetzbuch (art. 2051 c.c.) ist der Besitzer eines Gegenstandes, den er anderen zur Verfügung stellt, für dessen sicheren Zustand verantwortlich. Er kann im Schadensfall dafür haftbar gemacht werden – Spielplatzsicherheit ist deshalb Pflicht!
Eine verantwortungsvolle Auswahl der Spielgeräte und eine fachgerechte Montage reichen nicht aus. Als Besitzer oder Betreiber müssen Sie dafür sorgen, dass der sichere Zustand über die Zeit erhalten bleibt.
Die europäische Norm EN 1176, welche in Italien die gesetzliche Grundlage darstellt, definiert
neben den Vorgaben für die Herstellung der Spielgeräte (betrifft die Produzenten) auch folgende verpflichtende Prüfungen und Wartungen:
Unsere Dienstleistungen:
Hr. Peter Nicolussi-Leck ist ausgebildeter Prüfer für Spielplätze laut EN 1176 (Ausbildung beim TÜV) und steht Ihnen bei offenen Fragen und Unklarheiten stets zur Verfügung.